Förderung für thermische Sanierung: Österreich fördert Privatpersonen

Die thermische Sanierung von Bestandsimmobilien ist einer der besten Wege, um nachhaltig Energiekosten zu senken, und stellt einen wesentlichen Schritt für Österreichs Klimaneutralität 2040 dar. Bei diesen Sanierungen geht es beispielsweise um die Dämmung von Außenwänden, Dachböden, Kellerdecken oder den Tausch von Fenstern und Außentüren. Deshalb führt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem „Sanierungscheck für Private 2023/24“ die umfangreiche Förderinitiative für thermische Gebäudesanierungen von Privatpersonen fort.


In unserem Ratgeber und übersichtlichen Infografik erfahren Sie, wer diese Förderung für die thermische Sanierung beantragen kann, welche Maßnahmen bzw. Kosten einer thermischen Sanierung förderbar sind und in welchem Umfang. Im Rahmen unserer Beratung für Häuslbauer und private Saniererinnen und Sanierer stehen wir Ihnen in unseren Baumärkten in Österreich gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung. 
 

Mann beim Verlegen von Dämmwolle im Dachboden

Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Förderung

Wer kann eine Förderung für thermische Sanierungen beantragen?

Fördermittel können Privatpersonen erhalten, bei denen eines der folgenden Besitzverhältnisse hinsichtlich eines Ein- und Zweifamilien- oder Reihenhauses bestehen:

  • (Mit -)Eigentümerinnen und Miteigentümer
  • Mieterinnen und Mieter
  • Bauberechtigte

Für eine Förderung für die thermische Sanierung muss die Immobilie mindestens 15 Jahre alt sein. Hier zählt das Datum der Baubewilligung.

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt werden?

Bei Einzelbauteilsanierungen werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren.

Förderungsfähige Maßnahmen bei Einzelbauteilsanierungen

Förderungsbedingungen

Außenwand

  • Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand
  • Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m²K

Oberste Geschossdecke / Dach

  • Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche
  • Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m²K

Unterste Geschossdecke

  • Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke
  • Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m²K

Fenster

  • Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster
  • Max. Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters)

 

Bei einer umfassenden thermischen Sanierung ist es für die Förderung entscheidend, dass das Gebäude mindestens 20 Jahre alt ist und die Sanierung so erfolgt, dass:

  • der klimaaktiv-Standard eingehalten,
  • ein guter Gesamtstandard erreicht,
  • oder bei Teilsanierungen eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % erzielt wird.

Förderungsfähige Maßnahmen bei umfassenden Sanierungen sowie Teilsanierung 40 %

Förderungsbedingungen

Teilsanierung 40 %

  • Reduktion des spez. HWBRef, RK um mind. 40 %

Umfassende Sanierung guter Standard

  • Reduktion des spez. HWBRef, RK auf max. 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard

  • Reduktion des spez. HWBRef, RK auf max. 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

 

Achtung: Es werden ausschließlich thermische Sanierungsmaßnahmen gefördert, die ab dem 01.01.2023 realisiert wurden.

 

Welche Fördervoraussetzungen bestehen bei denkmalgeschützten Gebäuden?

Um bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Förderung für die thermische Sanierung zu erhalten, muss der Heizwärmebedarf (spez. HWBRef,RK) durch die umgesetzten Maßnahmen um mindestens 25 % reduziert werden. Die maximale Förderung beträgt in diesem Fall 14.000 Euro bzw. maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten der thermischen Sanierung.

Wie wird eine Förderung für die thermische Sanierung beantragt?

Einzelbauteilsanierung: 

Bei der Förderung der Kosten thermischer Einzelbauteil-Sanierungsmaßnahmen erfolgt die Beantragung in zwei Schritten: 

  1. Onlineregistrierung über www.meinefoerderung.at zwischen 03.01.2023 und 31.12.2024, sofern Budgetmittel zur Verfügung stehen.
  2. Innerhalb von zwölf Monaten ab der Registrierung muss der eigentliche Förderantrag eingereicht werden.

Umfassende Sanierungen oder Teilsanierung:

Die Förderung der Kosten umfassender thermischer Sanierungen oder Teilsanierungen wird in einem einzelnen Schritt ebenfalls über www.meinefoerderung.at beantragt. Hierbei müssen konkrete Projektdaten zu Gebäude und Investitionskosten unmittelbar mitgeliefert werden.
 

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Für die Registrierung sind folgende Daten erforderlich: Informationen zum/zur AntragstellerIn, einschließlich Vorname, Nachname und Geburtsdatum, die Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), sowie eine E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation und eine Telefonnummer. Zusätzlich werden Angaben zur Einzelbauteilsanierung wie Art der Maßnahmen und deren Kosten benötigt.

Für die Antragstellung müssen die folgenden Unterlagen in elektronischer Form bereitgestellt werden, da sie für den Online-Antrag notwendig sind. Formularvorlagen sind auf der Webseite des Sanierungsbonus verfügbar:

  • Energieberatungsprotokoll des zuständigen Bundeslandes oder ein gültiger Energieausweis¹, alternativ ein Gesamtsanierungskonzept (Die Energieberatung kann vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen.)
  • Sämtliche Rechnungen für die durchgeführte Einzelbauteilsanierung
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular
  • Meldebestätigung des/der AntragstellerIn (bei ausländischem Wohnsitz ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis); es ist nicht erforderlich, dass der/die AntragstellerIn am Standort der Anlage gemeldet ist.

¹max. 10 Jahre alt; Seiten 1-3 ausreichend

Werden auch Maßnahmen gefördert, die vor der Antragstellung abgeschlossen wurden?

Einzelbauteilsanierung:
Ja, die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen. Die Einzelbauteilsanierung muss zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein. Es werden Leistungen und Lieferungen gefördert, die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden.

Umfassende Sanierungen und Teilsanierungen (40% Förderung):
Ja, für Anträge im Jahr 2023 müssen die geförderten Maßnahmen zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.09.2025 durchgeführt werden. Für Anträge im Jahr 2024 gilt der Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.09.2026. Bei bereits abgeschlossenen Projekten muss die Endabrechnung nach der positiven Beurteilung und Genehmigung durch das Bundesministerium eingereicht werden.

Kann der Auftrag erteilt oder eine Anzahlung geleistet werden, bevor der Antrag gestellt wird?

Ja, als Beginn der förderfähigen Maßnahmen gilt der Liefer- bzw. Baubeginn, der frühestens am 01.01.2023 liegen darf. Dies gilt allerdings nicht für betrieblich eingereichte Anträge oder Anträge im Rahmen des mehrgeschossigen Wohnbaus, bei denen das Datum der Antragstellung als Stichtag zählt.

Wie hoch sind die aktuellen Förderungen?

Je nach Sanierungsart werden im Rahmen des „Sanierungscheck für Private 2023/24“ Förderungen zwischen 9.000 und 42.000 Euro gewährt. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden.

Förderungsfähige Maßnahme

Maximale Förderung für thermische Sanierung

Einzelbauteilsanierung (Förderung maximal einer Maßnahme)

9.000 Euro

Teilsanierung 40 %

18.000 Euro

Umfassende Sanierung guter Standard

27.000 Euro

Umfassende Sanierung klimaaktiv

42.000 Euro

 

Die Förderung der thermischen Sanierung ist auf 50 % der Kosten begrenzt. Weitere Details sind auf der offiziellen Webseite unter www.sanierungsscheck23.at/efh zu finden.

Welche Kosten der thermischen Sanierung werden gefördert?

Gefördert werden die Kosten für Material, Planung und Montage. Achtung: Kann für eine Sanierungsmaßnahme keine Montagerechnung von befähigten Fachkräften vorgelegt werden, können die Kosten dafür nicht gefördert werden.

Welche weiteren Förderprogramme für thermische Sanierungen gibt es?

In den einzelnen Bundesländern gibt es zusätzliche Landesförderungen. Diese ergänzen diese Bundesförderung und sind zwar ähnlich, aber teilweise im Detail unterschiedlich gestaltet.

Grundsätzlich ändern sich Förderprogramme und ihre Voraussetzungen von Jahr zu Jahr. Die genauen Förderbedingungen sollten vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen geprüft werden.

Weitere Fragen zur Förderung thermischer Sanierungen

Für die Jahre 2023 und 2024 hat der österreichische Staat den Sanierungscheck neu aufgelegt und die Förderung für thermische Sanierungen sowie die geförderten Maßnahmen ausgeweitet. Nachfolgend beantworten wir die häufigsten Fragen zu dem Thema.

Weitere Details sind auf der offiziellen Webseite unter www.sanierungsscheck23.at/efh zu finden.

Thermischen Sanierungen: Kosten pro m²

In die Kosten einer thermischen Sanierung fließen viele Variablen ein: Vom Alter des Gebäudes über die Bauform und -struktur bis hin zu Ihren (Effizienz-)Zielen für die neue Dämmung und die dafür eingesetzten Trockenbaumaterialien. Zur Grobkalkulation kann man jedoch bei Bestandsbauten, die 20 Jahre oder älter sind, von Thermischen-Sanierungskosten pro m² Wohnfläche in Höhe von 800 bis 1.200 Euro ausgehen. 

Sollen nur Teile eines Gebäudes thermisch saniert werden, kommt es vor allem darauf an, um welche Gebäudeelemente es sich handelt. So belaufen sich etwa die Kosten einer thermischen Keller-Sanierung pro m² auf 20 bis 50 Euro, während die wesentlich teurere Dachdämmung 90 bis 130 Euro pro m² ausmachen kann.

Handwerker verlegt mit Maske Dämmplatten im Dachboden
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