Balkonkraftwerke und ihre Genehmigung in Österreich

Mit Plug-in-Photovoltaikanlagen kann auf den Balkonen von Eigentums- und Mietwohnungen in kleinem Maßstab eigener Solarstrom gewonnen werden. Die kompakten Energiebündel sind unter dem Namen „Balkonkraftwerk“ der neue Trend in Sachen zugänglichem Ökostrom.

Wohnungseigentümer und Mieter können so Teil der Energiewende werden. Wir beleuchten die technischen und rechtlichen Aspekte dieser Mini-Stromerzeuger in Österreich und fassen für Sie zusammen, in welchen Fällen Sie für Ihr Balkonkraftwerk eine Genehmigung benötigen.

Balkonkraftwerke bis 800 Watt – bürokratiearm zum eigenen Strom

Kleinstanlagen, zu denen Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt zählen, können in Österreich genehmigungsfrei betrieben werden. Das Balkonkraftwerk muss allerdings dennoch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser Prozess kann je nach Anbieter unterschiedlich sein. Eine aufwändige Genehmigung ist für diese kleinen Balkonkraftwerke jedoch nicht notwendig. Die Anmeldung erfolgt bei Ihrem regionalen Netzbetreiber, meist über eine Online-Plattform.

Genehmigung für Balkonkraftwerke: Mietwohnungen & Eigentumswohnungen

Die Installation von Balkonkraftwerken gestaltet sich in der Regel unkompliziert, da sie keine baulichen Veränderungen am Gebäude erfordert. Jedoch kann die Veränderung des Erscheinungsbildes durch die Anbringung der Photovoltaik-Paneele am Balkon Ihrer Eigentums- oder Mietwohnung bewilligungspflichtig sein.

Wollen Sie den Balkon Ihrer Mietwohnung für die Solaranlage nutzen, empfehlen wir, vorab Ihren Vermieter zu informieren. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk bei Ihrer Eigentumswohnung installieren möchten, sollten Sie Ihr Vorhaben mit der Eigentümergemeinschaft abklären.

Regionale Bauordnungen und Vorschriften können ebenfalls Einfluss auf die nötigen Genehmigungen für Ihr Balkonkraftwerk haben. Erkundigen Sie sich im Einzelfall am besten nach den aktuellen Bestimmungen.

Zukünftige gesetzliche Änderungen durch das Bundesministerium für Justiz sollten ebenfalls im Blick behalten werden.

Anmeldung und Genehmigung für größere Balkonkraftwerke

Für Balkonkraftwerke mit einer Leistung über 800 Watt bis 20 kW ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Für Anlagen über 20 kW ist ein Antrag beim Netzbetreiber zu stellen, der das Balkonkraftwerk genehmigen muss.

Ein eigener Zähler oder ein Vertrag über die Stromabnahme sind für Balkonkraftwerke bis 800 Watt nicht notwendig. Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist, allerdings ohne finanzielle Vergütung für Sie als Anlagenbetreiber.

Unsere Checkliste für Technisches & Rechtliches rund ums Balkonkraftwerk

Die E-Control betont, dass Plug-In-Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen von Eigentums- und Mietwohnungen legal sind. Dennoch ist im Umgang mit Balkonkraftwerken Vorsicht geboten, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

 

Die Experten und Expertinnen unserer Baufachmärkte wissen, worauf man achten sollte. Berücksichtigen Sie vor dem Kauf des Balkonkraftwerks folgende Punkte:

Vor dem Kauf
  • Überprüfung der elektrischen Hausinstallation und der Sicherheitsstandards durch einen Fachmann.
  • Klärung des Versicherungsschutzes (Haushalt / Eigenheim) mit dem Versicherer.
  • Einholung der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Beim Kauf
  • Berücksichtigung der maximalen Leistung von 0,8 kW pro Anlage.
  • Vorzug von Markenprodukten mit CE-Kennzeichnung, anstelle von No-Name-Produkten.
2 Wochen vor geplanter Inbetriebnahme
  • Meldung an den Netzbetreiber über dessen Online-Portal.
  • Der Netzbetreiber prüft die Eignung des vorhandenen Stromzählers und tauscht diesen gegebenenfalls aus.
Bei der Montage und Installation
  • Einhaltung der Hinweise in der Betriebsinstallation, insbesondere Sicherheitsvorkehrungen.
  • Direkte Einspeisung über eine fest installierte Steckdose. Keine Verlängerungskabel oder Steckdosenleisten verwenden.

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