Gesetz/VO: | NÖ Feuerwehrgesetz 2015 |
Abschnitt: | 2. 1. Organisation des Feuerwehrwesens |
Inhalt: | 2. Hauptstück
Organisation des Feuerwehrwesens
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
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Paragraf: | § 033 |
Kurztext: | Einteilung und rechtliche Stellung der Feuerwehren |
Text: | (1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind die Freiwilligen Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Berufsfeuerwehren.
(2) Die Freiwilligen Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts und besitzen Rechtspersönlichkeit. Die Betriebsfeuerwehren sind Einrichtungen des Betriebes. Die Berufsfeuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden.
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